1. Krefeld

Kreis Viersen: Rasierklinge in Salatbox - Rückrufaktion "nicht erforderlich"

Kreis Viersen : Rasierklinge in Salatbox - Rückrufaktion "nicht erforderlich"

Eine Rasierklinge im Salat - das gehört zu den Dingen, mit denen man auf gar keinen Fall konfrontiert werden möchte. Dem Kunden eines Aachener Discounters war genau das passiert: Beim Essen des Salates biss er auf etwas Hartes.

Es war - Glück im Unglück - nur die breite Fläche der Rasierklinge, nicht die scharfe Seite. Der Mann kam mit einer leichten Verletzung der Zunge davon. Der Salat war im Kreis Viersen hergestellt worden.

Der Mann erstattete Anzeige bei der Polizei, die wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Sofort schaltete sich das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen ein, beschlagnahmte weitere Produkte (in denen jedoch nichts gefunden wurde) und überprüfte den Produktionsbetrieb im Kreis Viersen. Doch die eingehende Prüfung ergab, dass die Rasierklinge nicht in dem Unternehmen in die Salatbox gelangt sein könne. Das teilte die Behörde heute mit.

Das Qualitätsmanagement der Firma funktioniere lückenlos. Jede verschweißte und versiegelte Salatbox werde in einem Magnet-Tunnel auf Metallkörper untersucht. Direkt danach werde die Box verpackt und ausgeliefert. Dazu gehöre auch, dass diese Prüfanlage stündlich getestet werde, indem kleine Kügelchen aus Eisen, Edelstahl und Messing durch den Detektor geschickt werden. "Diese Prüfungen sind lückenlos dokumentiert", so die Behörde.

Daher sei eine Rückrufaktion nicht erforderlich, entschied das Lebensmittelüberwachungsamt in Rücksprache mit dem Landesamt für Verbraucherschutz. Die Anzeige des Discounter-Kunden läuft natürlich weiter — die Polizei ermittelt jetzt gegen "Unbekannt".