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93 Euro statt 360: "Witwerrente" um 75 Prozent gekürzt

93 Euro statt 360 : "Witwerrente" um 75 Prozent gekürzt

Die "Große Witwenrente" soll verwitwete Ehepartner im Alter vor finanziellen Einbußen schützen. Doch wenn beide Eheleute berufstätig waren, kann sie massiv gekürzt werden. Das musste der Krefelder Helmut Backhaus erleben.


Im März 2015 hat Helmut Backhaus (81) aus dem Südwestbezirk seine Ehefrau Ingeborg durch eine Krebserkrankung verloren - nach 53 Ehejahren. Das Paar hatte zeitlebens gearbeitet, wobei die Ehefrau für die Kindererziehung pausiert hatte.

Insgesamt hatte sie - als Angestellte beim Krefelder Finanzamt - mehr als 30 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt.

Zuletzt erhielt die Krefelderin eine Rente in Höhe von rund 650 Euro. Drei Monate lang überwies die Rentenkasse dem Hinterbliebenen zunächst die volle Rente der Verstorbenen, wie es gesetzlich geregelt ist.

Helmut Bachhaus erfüllt alle Voraussetzungen zum Erhalt der "Großen Witwenrente". In seinem Fall in Höhe von 60 Prozent der Rente der Verstorbenen, abzüglich Krankenkassenkosten.

Doch statt der sich rechnerisch ergebenden ca. 360 Euro erhält er nun von der Deutschen Rentenversicherung eine "Witwerrente" in Höhe von monatlich 93,33 Euro. Eine Kürzung um gut drei Viertel.

Der Rentner verstand die Welt nicht mehr. "Wozu hat meine Frau denn ihr ganzes Arbeitsleben lang Beiträge gezahlt?", fragt er. Der Krefelder legte Einspruch ein und zog vors Düsseldorfer Sozialgericht. Erfolglos.

Grund ist die spezielle Konstruktion der Witwenrente. Diese war ursprünglich dazu gedacht, Frauen abzusichern, die sich lebenslang um den Haushalt gekümmert hatten, während der Ehemann arbeitete und später nur er Rente bezog.

Die Witwenrente wurde in der Vergangenheit durch die jeweilige Bundesregierung mehrfach reformiert. Inzwischen wird das Einkommen des überlebenden Partners angerechnet. Ist die Rente höher als 819 Euro wird der darüberhinaus gehende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Helmut Backhaus erhält als ehemaliger Aufzugbauer 1778 Euro Rente im Monat. Eine vergleichsweise "hohe" Rente. Damit liegt er rund 600 Euro über dem Durchschnitt. Durch die Anrechnung seiner Rente und den Abzug eines Anteils für die Krankenkasse ergibt sich die drastische Kürzung der Witwenrente.

Das Sozialgericht bestätigte, dass die Rentenversicherung im Fall Backhaus richtig gerechnet hatte. Der Richter riet dem Krefelder noch: "Das ist eine politische Entscheidung. Wenn sie etwas dagegen tun wollen, müssen Sie eine Partei gründen".

(jps)