1. Krefeld

DNA-Gutachten belasten zwei Angeklagte schwer: "Ohne vernünftigen Zweifel"

DNA-Gutachten belasten zwei Angeklagte schwer : "Ohne vernünftigen Zweifel"

Im Prozess um den Raubmord an Hans Werner L. (79) verlas das Gericht heute die DNA-Gutachten.

Gleich zu Beginn der zweiten Verhandlungssitzung wurde ein Zuschauer ausfällig. Lautstark und allseits vernehmlich giftete er eine Besucherin an. Offenbar sollte ein Streit fortgesetzt werden, der sich am ersten Verhandlungstag noch vor der Tür des Gerichtssaals entzündet hatte.

Die Vorsitzende Richterin griff sofort ein: "Streitereien sind im Gericht untersagt," stellte sie klar. "Da werde ich streng drauf achten." Das zeigte Wirkung. Im weiteren Verlauf blieb es auf der Zuschauerbank still.

So konnte das Gericht ungestört die Gutachten verlesen, die von Landeskriminalämtern angefertigt worden waren. Sie bezogen sich auf das Fessel- und Knebelmaterial, mit dem das Tatopfer Hans Werner L. im Oktober 2016 in seiner Krefelder Wohnung überwältigt worden war und an dem er letztlich erstickt ist. Das Teilstück eines Putzlappens steckte in seinem Mund.

Die Gutachten bezogen sich vor allem auch auf Partikel von Hautschuppen, die auf Körperteilen des Opfers sowie den Fesselmaterialien gefunden worden waren. Die DNA-Analyse der Teilchen ergab eine Übereinstimmung mit der DNA der Angeklagten Jerzy S. aus Solingen und Mariusz F. aus Bochum.

Die beiden 40 und 42 Jahre alten Angeklagten werden zusammen mit den Angeklagten Iwona G. aus Krefeld, Johann S. aus Krefeld und Przemyslaw F. aus Krefeld beschuldigt, das Opfer überfallen und gefesselt und dabei seinen Erstickungstod in Kauf genommen zu haben. Zudem hätten sie seine Wohnung ausgeraubt.

Alle Angeklagten stammen aus Polen. Zwei von ihnen benötigen bei der Verhandlung einen Dolmetscher.

Ein Vergleichsgutachten der Universität München kommt bei seiner DNA-Analyse zum selben Ergebnis. "Ohne vernünftigen Zweifel" bekräftigen die Gutachter ihre Untersuchung. Das bedeutet in Zahlen, dass die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung 30 Milliarden mal höher ist, als dass die Hautpartikel von einer anderen, fremden Person stammen.

Dennoch beteuerte der Angeklagte Jerzy S. in einem persönlichen Brief an Angehörige, der in deutscher Übersetzung ebenfalls verlesen wurde, aus der Untersuchungshaft heraus seine Unschuld. "Ich wurde hereingelegt", heißt es da.

Gegenüber dem Gericht hatte er diese Sicht der Dinge aber nicht geäußert, als er am ersten Verhandlungstag dazu Gelegenheit bekam.