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Neue Ritterstraße: Krefeld verbietet Straßenstrich

Neue Ritterstraße : Krefeld verbietet Straßenstrich

Die Tage des Straßenstrichs an der Neuen Ritterstraße sind gezählt: Das von der Stadt seit langem geforderte Verbot der Straßenprostitution ist dort zulässig. Das teilt die Bezirksregierung mit. Die Folge dürfte eine Verlagerung des Straßenstrichs sein.

Die vom Rat geforderte Ausweitung des Sperrbezirks im Umfeld Neue Ritterstraße ist von der Bezirksregierung genehmigt worden. Damit sollen die Anwohner entlastet werden, die unter den Auswirkungen der Prostitution zu leiden hatten.

Zuletzt wurden regelmäßig bis zu 17 Prostituierte im Bereich der Neuen Ritterstraße gezählt.

"Ich bin sehr froh, dass die Regierungspräsidentin unseren guten Argumenten gefolgt ist und mit diesem positiven Bescheid die Prostitution in dem Bereich ganz verboten werden kann", macht Oberbürgermeister Frank Meyer deutlich. Bisher war dort nach einem Beschluss der Bezirksregierung aus Juli 2014 die Prostitution zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens zulässig.

In einem Jahr solldie Verwaltung der Bezirksregierung berichten, welche Erfahrungen sie mit dem Verbot gemacht hat. Das Verbot tritt sieben Tage, nachdem es im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlich worden ist in Kraft. Das soll innerhalb der nächsten Wochen passieren.

Wohin die vorwiegend osteuropäischen Prostituierten nach dem Verbot hin ausweichen werden, ist noch nicht klar. Sie könnten auf den vomVerbot nicht betroffenen Straßenstrich im Bereich der Fegeteschstraße ausweichen - oder in die als Bordelle genutzten Wohnungen.

Konkret ist der neue Sperrbezirk Gebiet so definiert: Schnittpunkt Voltastraße/Eisenbahnlinie — Voltastraße südlich bis Einmündung in den Fütingsweg — Fütingsweg westlich bis zur Einmündung des Bäkerpfad — Bäkerpfad südlich bis zur Einmündung in die Untergath — Untergath östlich bis zur Kreuzung Dießemer Bruch — Dießemer Bruch bis zur Eisenbahnunterführung — Eisenbahnlinie westlich bis zum Schnittpunkt Voltastraße-Eisenbahnlinie.